AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Studio Wolf Interior GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Studio Wolf Interior GmbH und dem Auftraggeber/Kunden.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen der Studio Wolf Interior GmbH und ihren Auftraggeber/Kunden, auch wenn bei einzelnen Geschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden erkennt die Studio Wolf Interior GmbH nicht an. Dies gilt auch dann, wenn die Studio Wolf Interior GmbH abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Gegenstand des Vertrages / Vertragsschluss
2.1 Gegenstand des Vertrages mit den Auftraggebern/Kunden sind raumplanerische Leistungen der Studio Wolf Interior GmbH, wie beispielsweise Konzeption und Entwurfsplanung von Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, Koordinationsleistungen sowie Organisation, Bestellung, Lieferung und Aufbau von bspw. Mobiliar, Dekoration, Wandelementen (z.B. Tapete, Wandverkleidung, etc.), Beleuchtung sowie entsprechende Ausführungsarbeiten und Dienstleistungen, welche während der Umsetzung der vorgenannten Leistungen entstehen.
Die vertragsspezifischen, von der Studio Wolf Interior GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten/Auftragsbestätigungen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Die Angebote der Studio Wolf Interior GmbH verstehen sich freibleibend. Besondere Ausführungswünsche sind vom Auftraggeber/Kunden bei Auftragsvergabe in schriftlicher Form anzugeben. Grundsätzlich ist von einem Dienstleistungsvertrag für die unter Punkt 2.1 Abs 1 bezeichneten Dienstleistungen auszugehen. Sofern eine werkvertragliche Basis gewünscht ist, ist dies ausdrücklich zwischen den Parteien individualvertraglich zu vereinbaren. Die Studio Wolf Interior GmbH ist im Zweifel kein Generalunternehmer der eigenverantwortlich Umbauarbeiten beauftragt und für den Erfolg rechtlich einzustehen hat. Im Zweifel erfolgen Beauftragungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Sofern die Studio Wolf Interior GmbH als Generalunternehmerin auftritt, oder Einzelgewerke in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Nachunternehmer vergibt, wird dies durch die Studio Wolf Interior GmbH individualvertraglich in der Leistungsbeschreibung vereinbart.
Darüber hinaus erfolgt ein Warenverkauf. Dies betrifft den Verkauf von Neuwaren oder eigenen Produkten (Möbel, Tapete, Stoffe, Bodenbeläge, Fliesen, etc.) inkl. der Umsetzung bzw. Montage als Werkleistung. Diesbezüglich werden oft Sonderanfertigungen/Stückschulden produziert, die vom Umtausch und Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Sofern in der Auftragsbestätigung als Individualvereinbarung zwischen den Parteien vereinbart wird, dass ein Umtausch ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Gattungsschulden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers/Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage des zeitlich letzten Angebotes der Studio Wolf Interior GmbH in schriftlicher Form per E-Mail oder Briefpost. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift des Auftraggebers/Kunden für diesen bindend.
2.3 Gehört zum Leistungsumfang die Lieferung von Waren, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung/Herstellung des Werkes der Studio Wolf Interior GmbH. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung/Nichtherstellung nicht von der Studio Wolf Interior GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Auftraggeber/Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich als Nebenpflicht informiert.
2.4 Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertragspartnern der Studio Wolf Interior GmbH, die über den schriftlichen Vertrag hinaus gehen, bedürfen stets zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Studio Wolf Interior GmbH.
2.5 Vom Auftraggeber/Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen und/oder gewünschte Mehrleistungen stellen neue Aufträge dar, welche gesondert zu vergüten sind, sofern die Studio Wolf Interior GmbH hieraus ein Mehraufwand erwächst.
2.6 Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen werden nur aufgrund einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung und nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Eine Verrechnung dieser Leistungen mit anderen Leistungen der Studio Wolf Interior GmbH (beispielsweise Umsetzungs-/Durchführungsleistungen) ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Leistungsumfang und Qualität
3.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Auftrag und der dazugehörigen Anlagen. Die Studio Wolf Interior GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber/Kunden zumutbar sind.
3.2 Die beschriebenen Eigenschaften gestalterischer Leistungen wie beispielsweise Interior-Designleistungen werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Eine Abnahme darf in diesem Fall nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden. Bei Interior-Designleistungen handelt es sich um schöpferische Leistungen, die aufgrund ihrer Schöpfungshöhe Individuell und urheberrechtsfähig sind. Etwaige Mängelgewährleistungsrechte aufgrund divergierenden Geschmackes sind daher nicht vorgesehen.
3.3 Inhalte und/oder Abbildungen aus der von der Studio Wolf Interior GmbH angefertigtem oder vorgelegtem Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Anschauungsmaterial sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Abweichungen der von der Studio Wolf Interior GmbH erbrachten Leistungen hinsichtlich Form, Farbgebung, Material oder Gewicht von Inhalten und/oder Abbildungen, sowie von individuell gefertigten Produkten stellen lediglich dann Mängel dar, soweit hierdurch vom Inhalt des erteilten Auftrages wesentlich und erheblich abgewichen wird.
3.4 Messbare Werte in den Leistungsbeschreibungen sind als Eigenschaftsangaben zu verstehen. Abweichungen stellen nur Mängel dar, wenn dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde oder eine exakte Einhaltung des Wertes für den Inhalt des Auftrages wesentlich ist.
4. Preise / Vergütung
4.1 Der Preis für die Leistungen und/oder Warenlieferungen der Studio Wolf Interior GmbH ist der im konkreten Individual-Angebot genannte Preis. Enthält das Angebot Positionen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, ergibt sich der endgültige Preis aus der Schluss-Rechnungsstellung.
4.2 Sofern die Studio Wolf Interior GmbH nicht mit der Ausführung von erbrachten Planungsleistungen beauftragt wird, ist eine Erbringung der Ausführungsleistungen durch Dritte bei Auftragserteilung zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren und auch gesondert zu vergüten. Andernfalls ist die Studio Wolf Interior GmbH berechtigt, ungefragt eine angemessene und über die bereits vereinbarte hinausgehende Vergütung zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Studio Wolf Interior GmbH mit der Ausführung von erbrachten Planungsleistungen beauftragt wird, aber eine Durchführung der Ausführungsleistungen durch die Studio Wolf Interior GmbH nach einer Stornierung/Kündigung des Auftrages oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig erfolgt.
4.3 Sämtliche Preise (auch beispielsweise Montagekosten, Lieferung von Sonderteilen oder sonstige zu vergütende Leistungen) verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Die Studio Wolf Interior GmbH ist berechtigt, für erbrachte Teilleistungen (bspw. nach Abschluss der Planungsleistungen) angemessene Abschlagszahlung zu fordern.
4.5 Die Studio Wolf Interior GmbH ist, sofern nichts individualvertraglich vereinbart worden ist, berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, in der Regel zwischen 50 - 80% der Auftragssumme, zu verlangen. In der Regel werden die Zahlungsmodalitäten individualvertraglich durch das Angebot vereinbart.
5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
5.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber/Kunden ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, soweit sich aus dem konkreten Angebot kein anderes Zahlungsziel ergibt.
5.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Auftraggeber/Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Leistet der Auftraggeber/Kunde sodann nach Setzen einer angemessenen Frist, in der Regel 14 Tage, keine Zahlung, hat dies die Fälligkeit sämtlicher Forderungen, die die Studio Wolf Interior GmbH gegen den Auftraggeber/Kunden zustehen, zur Folge. In diesem Fall ist Studio Wolf Interior GmbH darüber hinaus berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges geltend zu machen.
5.3 Die Studio Wolf Interior GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Kunden Verzugszinsen i.H.v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleiben hiervon unberührt. Soweit es sich bei dem Auftraggeber/Kunden um einen Verbraucher handelt, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Höhe der geltend zu machenden Verzugszinsen 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.
5.4 Der Auftraggeber/Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Studio Wolf Interior GmbH anerkannt wurden. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes.
6. Versand und Gefahrtragung
6.1 Sämtliche Versand- und Verpackungskosten für Lieferungen sind vom Auftraggeber/Auftraggeber/Kunden zu tragen.
6.2 Der Versand zuliefernder Waren erfolgt unversichert auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers/Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders individualvertraglich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn ein Versand durch die Studio Wolf Interior GmbH selbst erfolgt und/oder zusätzlich die Montage dieser Waren durch Studio Wolf Interior GmbH vereinbart wurde.
6.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers/Kunden verzögert oder befindet sich der Auftraggeber/Kunde im Verzug mit der Annahme der Ware und/oder Leistung, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/Kunden.
6.4 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht im Zeitpunkt der Anlieferung/Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Auftraggeber/Kunden über.
Hinweis zur Lieferung:
Laut § 377 HGB ist die Ware ist bei Wareneingang unverzüglich auf Beschädigungen zu prüfen. Sofern eine Beschädigung der Verpackung sichtbar ist, sollten Sie dies bei der Annahme der Ware dokumentieren und auf dem Lieferschein der Spedition vermerken. Weitere Mängel, welche auf eine Fehlproduktion hindeuten, sind spätestens binnen 2 Werktagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Später gemeldete Schäden können nicht auf einen Transport- oder Produktionsschaden zurückgeführt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristenbleiben hiervon unberührt.
7. Liefer- und Leistungszeit, Verzug
7.1 Liefer- und Leistungstermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
7.2 Liefer- und Leistungstermine oder -fristen beginnen frühestens mit dem in der konkreten Auftragsbestätigung genannten Datum oder, sofern vereinbart, mit dem Tag des Eingangs bzw. Vorliegens einer vereinbarten Vorauszahlung oder sonst von Auftraggeber/Kunden zu erbringenden Leistungen.
7.4 Die Studio Wolf Interior GmbH ist zur Teillieferung und Teilleistung in einem für den Auftraggeber/Kunden zumutbaren Umfang berechtigt.
7.5 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsterminen oder -fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers/Kunden wie z. B. Die Erbringung von erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht vollständig und/oder rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Die gilt nicht, soweit die Studio Wolf Interior GmbH ausschließlich den Verzug zu vertreten hat.
7.6 Bei höherer Gewalt oder bei der Studio Wolf Interior GmbH, ihren Zulieferern oder von ihr beauftragten Subunternehmern eintretenden unvorhersehbaren und unvermeidbaren Umständen wie behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verkehrsbeschränkungen, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen von der Studio Wolf Interior GmbH, ihren Zulieferern oder von ihr beauftragten Subunternehmern nicht zu vertretenden Hindernissen, die Studio Wolf Interior GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend darin hindern, die vertragliche vereinbarte Leistung zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin oder innerhalb einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zu erbringen, verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine und –fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung auf den Zeitpunkt-/raum nach Wegfall der Leistungsstörung. Bei Vorliegen solcher Umstände wird die Studio Wolf Interior GmbH den Auftraggeber/Kunden unverzüglich hierüber informieren.
7.7 Gerät der Auftraggeber/Kunde hinsichtlich einzelner Teile oder des gesamten Auftrags in Annahmeverzug, ist die Studio Wolf Interior GmbH nicht zur Lieferung und/oder Leistung weiterer Teile des Auftrages verpflichtet. Die Studio Wolf Interior GmbH ist dann weiter berechtigt, den Ersatz des entstandenen Schadens und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber/Kunden über.
8. Besonderheiten und Pflichten des Auftraggebers/Kunden bei Montageleistungen / Bauleistungen
8.1 Montage- und Bauleistungen sind stets gesondert zu vergüten und zu vereinbaren. Diese sind nicht in vereinbarten anderen Leistungen der Studio Wolf Interior GmbH (wie bspw. Warenlieferungen) enthalten.
8.2 Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzung für eine zügige Montage-/Bauleistung vorliegen, das heißt dass alle örtlichen Voraussetzungen gegeben und die erforderlichen Anschlüsse und Strom vorhanden sind sowie darüber hinaus die vereinbarten Montage- bzw. Bauleistungsbedingungen vorliegen. Der Auftraggeber/Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass:
a) die Räume vollständig leer sind und die Leistungen der Studio Wolf Interior GmbH beispielsweise auch nicht durch andere Handwerker behindert werden (LEAN-Construction);
b) die Räume einen ebenen und tragfähigen Boden aufweisen;
c) Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden sind sowie notwendige Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden (veredelter Innenrohbau);
d) Abfallcontainer mit ausreichend Fassungsvermögen bereitgestellt sind;
e) die Räume beheizt, ausreichend beleuchtet und besenrein zur Verfügung stehen;
f) Anfahrtsmöglichkeiten mit LKW/PKW einschließlich Anhänger sichergestellt sind.
8.3 Die Studio Wolf Interior GmbH ist berechtigt, die Ausführung der Montage/Bauleistung so lange zu verweigern, bis die Räume, in denen die vereinbarte Montage- oder Bauleistung durchgeführt werden soll, die vereinbarten Montage-/Bauleistungsbedingungen erfüllen. Ergeben sich bauseitig bedingte oder andere dem Auftraggeber/Kunden zuzurechnende Unterbrechungen oder Verzögerungen der Montage/Bauleistung, gehen erhöhte Materialkosten und zusätzliche Arbeitsstunden zulasten des Auftraggebers/Kunden. Liefer- und Leistungstermine oder -fristen verschieben sich in diesem Fall um die Dauer der Unterbrechung/Verzögerung.
8.4 Die Studio Wolf Interior GmbH ist, sofern individualvertraglich anders geregelt, nicht verpflichtet, die Räume nach Abschluss der Montage-/Bauarbeiten zu reinigen. Insbesondere ist die Studio Wolf Interior GmbH nicht verpflichtet, Verpackungsmaterialien zurückzunehmen oder zu entsorgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.5 Die Räumlichkeiten und Grundstücke, innerhalb derer die vereinbarten Montage-/Bauleistungen durchgeführt werden, sind vom Auftraggeber/Kunden verschlossen zu halten und gegen Einbruch/Diebstahl zu sichern. Der Auftraggeber/Kunde haftet vollumfänglich für den Eintritt von Schäden, die der Studio Wolf Interior GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Vertretern aufgrund ungenügender Sicherung an Betriebsmitteln (wie beispielsweise Maschinen oder Werkzeuge) entstehen.
9. Notwendige Unterlagen und Genehmigungen
9.1 Der Auftraggeber/Kunde hat sämtliche etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen (bspw. denkmalschutz- oder baurechtliche Genehmigungen wie Nutzungsänderungen) für die Abwicklung oder Durchführung des Auftrages auf seine Kosten einzuholen. Verzögerungen aufgrund nicht vorhandener oder verspätet erhaltener behördlicher Genehmigungen gehen zulasten des Auftraggebers/Kunden. Auf Verlangen hat der Auftraggeber/Kunde der Studio Wolf Interior GmbH erteilte Genehmigungen vor Beginn der Ausführung des Auftrags nachzuweisen.
9.2 Soweit erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt, widerrufen oder zurückgenommen werden, bleiben die vertraglichen Ansprüche von der Studio Wolf Interior GmbH hiervon unberührt. Insbesondere bleibt der Käufer zur Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungspflichten weiter verpflichtet. Wird die Studio Wolf Interior GmbH die Ausführung des Auftrages rechtlich unmöglich, weil erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt, widerrufen oder zurückgenommen wurden, ist die Studio Wolf Interior GmbH berechtigt, zusätzlich zu der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und/oder getätigte Aufwendungen dem Auftraggeber/Kunden 25 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
9.3 Der Auftraggeber/Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und sonstige vertragliche Genehmigungen (wie bspw. Zeichnungen oder Verträge) zum vereinbarten Zeitpunkt vorliegen. Verzögerungen aufgrund verspätet oder unvollständig vorgelegter Unterlagen oder vertraglicher Genehmigungen gehen zulasten des Auftraggebers/Kunden.
9.4 Soweit der Auftraggeber/Kunde der Studio Wolf Interior GmbH im Rahmen der Durchführung des Auftrages Materialien wie beispielsweise Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Abbildungen, Logos oder sonstige Unterlagen (nachfolgend gemeinsam: Materialien) zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber/Kunde, die für die Leistungserbringung erforderlichen Verwertungs-/Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu besitzen und dass durch eine Verwendung der Materialien keine Urheber,- Persönlichkeits- und Nutzungsrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber/Kunde überträgt die Studio Wolf Interior GmbH und deren Nachunternehmern die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien.
9.5 Der Auftraggeber/Kunde hat bei angemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten zu gewährleisten, dass auch eine gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungshandlungen des Vermieters/Verpächters rechtzeitig und vereinbarungsgemäß erbracht werden. Verzögerungen aufgrund unterbliebener Mitwirkungshandlungen des Vermieters/Verpächters gehen ebenfalls zulasten des Auftraggebers/Kunden.
10. Widerrufsrecht
Sofern die Studio Wolf Interior GmbH widerrufspflichtige Leistungen im Sinne des BGBs anbietet, gilt die folgende Widerrufbelehrung:
Der Verbraucher hat grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Fernabsatzverträge zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du der Studio Wolf Interior GmbH ([Füge deinen Namen, deine Anschrift und, soweit verfügbar, deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse ein]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Kontaktdaten:
Studio Wolf Interior GmbH
Kontakt: Stefanie Wolf
Tel. 0178-2946673
E-Mail: stefanie@studio-wolf.de
Folgen des Widerrufs:
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du konkludent verlangt, dass in Bezug auf Dienstleistungen, die Dienstleistung, während der Widerrufsfrist beginnen soll, hast du keine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, sofern wir die Dienstleistung bereits vollständig erbracht haben. Durch die sofortige Ausführung der Dienstleistung erlischt dein Widerrufsrecht,
11. Mitwirkungspflichten
11.1 Mehraufwand, der daraus zurückzuführen ist, dass der Auftraggeber/Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, geht zulasten des Auftraggebers/Kunden und kann von der Studio Wolf Interior GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden.
11.2 Verletzt der Auftraggeber/Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen zur Mitwirkung, ist die Studio Wolf Interior GmbH nach billigem Ermessen berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder zurückzutreten.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1 Alle Leistungen von der Studio Wolf Interior GmbH, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie beispielsweise die sogenannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Regelungen der §§31 ff. und §§97 ff. UrhG.
12.2 Eine Änderung und/oder Weitergabe der Leistungen gemäß Ziffer 10.1 ist dem Auftraggeber/Kunden nicht grundsätzlich nicht gestattet.
12.3 Die Studio Wolf Interior GmbH räumt dem Auftraggeber/Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung/Zustimmung. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber/Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
12.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber/Kunden über.
12.5 Vorschläge des Auftraggebers/Kunden bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
12.6 Die Leistungen der Studio Wolf Interior GmbH dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus oder die Weitergabe an Dritte, Reproduktion oder Nachahmung der Leistungen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Studio Wolf Interior GmbH ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen berechtigt die Studio Wolf Interior GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 150% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf einen darüberhinausgehenden Schadensersatz angerechnet.
12.7 Die Studio Wolf Interior GmbH ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrages die Räumlichkeiten des Auftraggebers/Kunden in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Kunden zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen und diese zu Referenzzwecken zu nutzen.
12.8 Die Studio Wolf Interior GmbH hat das Recht, auf Ablichtungen, Abbildungen oder in Veröffentlichungen der Leistungen in geeigneter Form als Urheber/Entwurfsplanerin genannt zu werden.
13. Planungsunterlagen und Bildmaterial der Studio Wolf Interior GmbH
13.1 Der Auftraggeber/Kunde hat keinen Anspruch auf die Übergabe der Originale; soweit vertraglich vereinbart erhält der Auftraggeber/Kunde die Unterlagen in Abschrift oder, soweit sie in digitaler Form erstellt wurden, erhält der Auftraggeber/Kunde die Unterlagen in einem Dateiformat, das eine Veränderung der Inhalte nicht zulässt (z.B. pdf-Format).
13.2 Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Nach einer Stornierung/Kündigung des Auftrages oder soweit eine Durchführung des Auftrages aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig erfolgt oder ein Auftragsverhältnis bereits nicht zustande kommt, ist dem Auftraggeber/Kunden eine weitere Verwendung der von der Studio Wolf Interior GmbH erstellten Unterlagen nicht gestattet. Der Auftraggeber/Kunde hat die Unterlagen in diesem Fall unverzüglich an die Studio Wolf Interior GmbH zurückzugeben. Andernfalls ist die Studio Wolf Interior GmbH berechtigt, dem Auftraggeber/Kunden für eine weitere Verwendung der Unterlagen/Entwürfe eine gesonderte Vergütung in Rechnung zu stellen
13.3 Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen besteht nicht.
14. Abnahme und Gewährleistung
14.1 Alle Leistungen von der Studio Wolf Interior GmbH (auch Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen usw.) sind vom Auftraggeber/Kunden nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen. Der Auftraggeber/Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Werktagen, gegenüber der Studio Wolf Interior GmbH schriftlich geltend zu machen. Gleiches gilt für verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Bei verspäteter Anzeige und Verletzung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB sind Mängelansprüche von Unternehmern ausgeschlossen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Die Leistung gilt in diesem Fall als abgenommen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber/Kunden um einen Verbraucher, hat dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen gegenüber der Studio Wolf Interior GmbH schriftlich geltend zu machen. Bei verspäteter Anzeige gilt die Leistung als abgenommen.
14.2 Nach Abschluss sämtlicher von der Studio Wolf Interior GmbH im Rahmen der jeweiligen Vertragsdurchführung zu erbringenden Leistungen wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt. Der Inhalt dieses Protokolls ist für beide Parteien bindend.
14.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist die Studio Wolf Interior GmbH nach ihrer Wahl zunächst zur Ersatzlieferung/Herstellung oder Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, dass die Studio Wolf Interior GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber/Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber/Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern es sich um Montageleistungen handelt, haftet die Studio Wolf Interior GmbH nicht für Mängel, die auf der Beschaffenheit des Ausgangsmaterials zurückzuführen sind.
14.4 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Kunden verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Mängelgewährleistung bei Bauwerken, eingebauten Baumaterialien, bauwerksbezogenen Planungs- und Überwachungsleistungen) längere Fristen vorschreibt oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder soweit es sich bei dem Auftraggeber/Kunden um einen Verbraucher handelt und das Gesetz längere Fristen vorschreibt.
14.5 Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber/Kunde nicht. Herstellergarantien blieben hiervon unberührt.
14.6 Sofern eine Selbstmontage durch den Auftraggeber/Kunden vereinbart wurde, gelten ergänzend die Regelungen der mitgelieferten Montageanleitung und die Hinweise in den einzelnen Angeboten. Bei fehlerhafter Montage durch den Auftraggeber/Kunden und/oder wenn der Auftraggeber/Kunde Montagehinweise nicht beachtet, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Kunden wegen dieses Mangels ausgeschlossen.
14.7 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Bauleistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist der Studio Wolf Interior GmbH abnimmt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn das Bauwerk vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist. Des Weiteren ist die Studio Wolf Interior GmbH berechtigt Teilabnahmen zu fordern.
15. Referenznennung
15.1 Die Studio Wolf Interior GmbH ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers/Kunden, den jeweiligen Auftrag, die für den Auftraggeber/Kunden erbrachten Leistungen zu nennen sowie dessen Firmenlogo und fotografische oder sonstige Aufnahmen der Leistung zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenznennung) in sämtlichen Medien zu nutzen. Soweit erforderlich überträgt der Auftraggeber/Kunde der Studio Wolf Interior GmbH die dafür erforderlichen Nutzungsrechte an dessen Logo, zweckgebunden.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Die Studio Wolf Interior GmbH behält sich bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, die ihr jetzt oder zukünftig zustehen, das Eigentum an der Ware vor.
16.2 Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich vor einer vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, gelieferte Waren pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Auftraggeber/Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
16.3 Die Verarbeitung, Umbildung oder untrennbare Vermischung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber/Kunden wird, sofern diese vor einer vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erfolgt, in jedem Fall für die Studio Wolf Interior GmbH vorgenommen. Sofern die gelieferte Ware vor einer vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit anderen Gegenständen oder Sachen bearbeitet oder untrennbar vermischt wird, so erwirbt die Studio Wolf Interior GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen oder Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung und/oder Vermischung. Erfolgt die Vermischung in einer Weise, dass die Sache des Auftraggebers/Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber/Kunde der Studio Wolf Interior GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt.
16.4 Soweit der Auftraggeber/Kunde oder die Studio Wolf Interior GmbH Waren mit einem Grundstück (Grund und Boden) verbinden oder in ein Gebäude einfügen, erfolgt dies vor einer vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung lediglich zu einem vorübergehenden Zweck.
16.5 Vorstehende Regelungen gelten für Auftraggeber/Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und mit der Maßgabe, dass die Studio Wolf Interior GmbH sich das Eigentum nur insoweit vorbehält, als dass sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber/Kunden aus dem jeweiligen Vertrag beglichen sind.
17. Stornierung / Kündigung
17.1 Der Auftraggeber/Kunde hat das Recht, innerhalb 1 Woche nach Vertragsschluss den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall behält sich die Studio Wolf Interior GmbH das Recht vor, 35 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, soweit mit der Umsetzung des Auftrages noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird die erbrachte Leistung nach dem bis zum Zeitpunkt der Stornierung getätigtem Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch in zuvor genannter Höhe.
18. Haftung
18.1 Die Studio Wolf Interior GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Studio Wolf Interior GmbH nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber/Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen.
18.2 Soweit der Auftraggeber/Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung von der Studio Wolf Interior GmbH beruhen, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
18.3 Jegliche Haftung von der Studio Wolf Interior GmbH für Ansprüche, die auf Grund einer Verwendung der durch den Auftraggeber/Kunden zur Verfügung gestellten Materialien geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Studio Wolf Interior GmbH wegen der Verwendung dieser Materialien selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber/Kunde die Studio Wolf Interior GmbH schad- und klaglos. Der Auftraggeber/Kunde hat die Studio Wolf Interior GmbH finanzielle und sonstige Nachteile (immaterielle Schäden) zu ersetzen.
18.4 Für höhere Gewalt (wie zum Beispiel Streiks, Naturereignisse, Kriege), unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, die nicht der Kontrolle von der Studio Wolf Interior GmbH unterliegen, über nimmt diese keine Haftung. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse in fremden Betrieben eintreten, derer sich die Studio Wolf Interior GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient.
18.5 Soweit die Schadenersatzhaftung von der Studio Wolf Interior GmbH gegenüber dem Auftraggeber/Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
18.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
18.7 Sollte diese vorstehenden Reglungen unwirksam sein, gilt Gesetzesrecht.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Offenbach am Main vereinbart. Die Studio Wolf Interior GmbH ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, den Auftraggeber/Kunden auch an seinem Wohn-/oder Geschäftssitz zu verklagen.
19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.